In §2 der Psychotherapie-Richtlinie (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/) wird definiert, was eine „seelische Krankheit“ ist: „(1) In dieser Richtlinie wird seelische Krankheit verstanden als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.“
„Nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung“, heißt es aus der Personalabteilung eines Krankenhauses. Was sagt man da? Hier nun eine kleine Verdienst-Liste für Fachärzte für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapeuten aufzustellen. (Beachte: „Gehalt“ = Lohn im Angestelltenverhältnis, „Einnahmen“ = Umsatz in der eigenen Praxis, „Gewinn“ = Einnahmen minus Ausgaben, „Honorar“ = das Geld, das der Arzt/Therapeut von einem Patienten erhält).
„Die meisten Psychotherapeuten in eigener Praxis erlangen ein Gehalt von 75.000-80.000 € pro Jahr“ (Auskunft einer Mitarbeiterin der Apobank).
„Grundsätzlich kann man sagen, dass die Unikliniken meist die höchsten Gehälter zahlen. Das Grundgehalt des Assistenzarztes in den ersten zwei Berufsjahren liegt zwischen ca. 4.300 € und 4.400 € Brutto.“ (Quelle: www.praktischarzt.de)
Honorararzt: „Die Verdienstmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich. Doch sind Stundenhonorare in Höhe von 70 bis 90 Euro hier durchaus realisierbar.“ (Quelle: www.aerztezeitung.de)
Tarifverträge:
Assistenzarzt im 1. Jahr ca. 4300 € pro Monat
Facharzt im 1. Jahr ca. 5600 €
Oberarzt im 1. Jahr: ca. 7100 €
Auf-/Abgerundet von Quelle: https://www.praktischarzt.de
Diskussion auf Twitter:
Johannes Liedtke: „Quartalsabrechnung gut genutzter Psychotherapie Einzelpraxis 33k €-36k €. Reine Gruppenpraxis > 50k €. Erfahrungswerte aus >70 Abrechnungen/Qt.“
@SabineMaur antwortet: „Das sind aber die spitzenreiter inkl strukturzuschlag. durchschnittswerte um die 20-25k/quartal.“
Seit April 2017 gibt es die neue Psychotherapierichtlinie (PTRL). Seither gibt es auch eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Diese Sprechstunde erhält man als Patient bei einem Psychotherapeuten recht schnell. Hier kann der Therapeut abschätzen, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Der Psychotherapeut muss in dieser Sprechstunde das Formular PTV 11 (PTV = Psychotherapievereinbarung) ausfüllen. Seit dem 1.4.2018 ist diese Sprechstunde Pflicht für die Patienten, die eine kassenfinanzierte Psychotherapie suchen. Sprechstunden werden von Psychotherapeuten und speziellen Praxen angeboten. Weiterlesen
„Mir hat die Konzentrative Bewegungstherapie (KZT) am besten geholfen“, erzählt mir eine junge Frau, die als Kind die Vojta-Therapie erhalten hat und bis heute darunter leidet. „Für mich ist es der beste Weg, da raus zu kommen“, sagt sie. Die Konzentrative Bewegungstherapie bekam ihren Namen von dem Psychoanalytiker Helmuth Stolze. (Text: Dunja Voos, Bild: Schattauer.de)Weiterlesen