Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist ein geschützter Begriff. Seit das Psychotherapeutengesetz am 1. Januar 1999 in Kraft trat, dürfen sich nur noch Ärzte und Psychologen mit einer psychotherapeutischen Ausbildung als „Psychotherapeut“ bezeichnen. Ein „psychologischer Psychotherapeut“ hat zunächst Psychologie, ein „ärztlicher Psychotherapeut“ Medizin studiert. Nach dem Studium hat der Psychologe bzw. der Arzt eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten gemacht. Ärzte und Psychologen, die sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen möchten, entscheiden sich für eine Richtung: für Verhaltenstherapie (VT) oder für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP). So bieten die Therapeuten dann entweder Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologische Psychotherapie an. Viele haben auch beide Verfahren gelernt.
Den Titel „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ kann auch ein Pädagoge oder Sozialpädagoge nach einer Psychotherapie-Ausbildung tragen.
Nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) gibt es den Heilpraktiker für Psychotherapie. Dieser muss durch das Akronym „HPG“ hinter seinem Namen darauf hinweisen, dass er „nur“ Heilpraktiker ist. Um Heilpraktiker zu werden, reicht ein Hauptschulabschluss. Manchmal erwerben jedoch auch Psychologen den Titel „HPG“, um Patienten behandeln zu dürfen, während sie noch keine abgeschlossene Psychotherapie-Ausbildung haben.
Der Psychiater, also der „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“, führt Störungen im Denken und Fühlen besonders auf Stoffwechselstörungen im Gehirn zurück. Daher therapiert der Psychiater meistens mit Medikamenten. Auch der Psychiater hat eine psychotherapeutische Ausbildung und eine tiefenpsychologisch und/oder verhaltenstherapeutische Ausrichtung, doch in der Regel bieten Psychiater keine Psychotherapie mit regelmäßigen Sitzungen von 50 Minuten an. Der Psychiater kümmert sich insbesondere auch um Patienten mit Psychosen und/oder Süchten.
„Iatros“ heißt „Arzt“. Der Psychiater ist ein Arzt, der nach dem Studium die Facharzt-Weiterbildung „Psychiatrie“ durchlaufen hat. Der Besuch bei einem Psychiater ähnelt einem Arztbesuch: Der Psychiater hat nicht viel Zeit zum Sprechen, sondern verordnet in der Regel Medikamente.
Ein Neurologe ist ein Facharzt, der sich um „geschädigte Nervenzellen“ kümmert. Für Patienten mit einer Armlähmung nach einem Schlaganfall, einer Epilepsie oder Multiplen Sklerose ist er zuständig. Ein Arzt, der sowohl Neurologe als auch Psychiater ist, nannte sich früher „Nervenarzt“.
Der Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie behandelt Patienten mit Erkrankungen, die sich körperlich äußern, zum Teil aber psychisch mitbedingt sind. Wer z.B. an stressbedingter Migräne, an Neurodermitis oder Rückenbeschwerden leidet, der kann diesen Facharzt aufsuchen.
Die frühere Bezeichnung „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“ ist seit 2006 veraltet.
Ein Psychoanalytiker hat meistens ebenfalls Medizin oder Psychologie studiert und danach eine spezielle Ausbildung zum Psychoanalytiker absolviert. Doch auch nach Abschluss anderer Studienfächer, wie z.B. Theologie, ist die Ausbildung zum Psychoanalytiker möglich. Diese Psychoanalytiker heißen dann „Laienanalytiker“. Damit sie Patienten behandeln dürfen, brauchen sie noch zusätzlich die Prüfung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“.
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 23.8.2011.
Aktualisiert am 23.8.2018
Stellt ein Psychotherapeut bei der gesetzlichen Krankenkasse den Antrag, dass die Kosten für eine Analytische Psychotherapie (AP) oder tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie (LZT) übernommen werden sollen, muss er einen Bericht für den Gutachter schreiben. Dieser Bericht ist anonym. Er enthält nur eine Chiffrenummer. Diese besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Patienten sowie seinem Geburtsdatum, also z.B. für Alexander Zittrig, geboren am 9.6.1977 = Chiffre Z090677. Rechts unten in das freie Feld gehört während der Ausbildung der Stempel des Ausbildungsinstituts. Ansonsten stempelt dieses Feld der Therapeut selbst ab. Weiterlesen
Wer als Arzt in Nordrhein-Westfalen eine Privatpraxis führt, der muss am regionalen ärztlichen Notfalldienst teilnehmen. Während für die Kassenärzte die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, ist für Privatärzte die Ärztekammer in allen Notdienstfragen zuständig. Weitere Infos: Heilberufsgesetz NRW (PDF) und Gemeinsame Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Ärztekammer Nordrhein. Weiterlesen
Eine formale Denkstörung (englisch: Formal Thought Disorder, FTD) besteht, wenn der Ablauf der einzelnen Gedanken gestört ist. Das Denken kann z.B. verlangsamt sein. Es kann sein, dass die Gedanken abreißen (Gedankenabriss wie z.B. bei Professor Hastig aus der Sesamstraße, Youtube) – der Betroffene erzählt die Gedanken nicht zu Ende. Das Denken kann perseverierend (= auf der Stelle stecken bleibend, sich wiederholend), gehemmt, ideenflüchtig oder auf ein Thema eingeengt sein. Ist das Denken „inkohärent“ (= „zerfahren“, zusammenhangslos), gibt es manchmal Wortsalat. Bei der Ideenflucht springt der Betroffene rasch von einem zu einem nächsten, völlig neuen Gedanken. Wenn man das Gefühl hat, die Gedanken drängen sich quälend auf, spricht man von „Gedankendrängen“. Fragt man etwas und der Betroffene antwortet etwas, das sich nicht auf die Frage bezieht, ist es ein „Vorbeireden“. Auch das Grübeln oder das Erfinden neuer Wörter (Neologismus) gehört zu den formalen Denkstörungen. Dem gegenüber steht die inhaltliche Denkstörung.Weiterlesen
Als Psychotherapeut muss man in Arztbriefen/Patientenberichten einen „psychischen Befund“ formulieren. Hier ein typischer Beispieltext (unabhängig davon, ob gut oder schlecht), wie man ihn in vielen Berichten findet: Weiterlesen