Eine formale Denkstörung (englisch: Formal Thought Disorder, FTD) besteht, wenn der Ablauf der einzelnen Gedanken gestört ist. Das Denken kann z.B. verlangsamt sein. Es kann sein, dass die Gedanken abreißen (Gedankenabriss wie z.B. bei Professor Hastig aus der Sesamstraße, Youtube) – der Betroffene erzählt die Gedanken nicht zu Ende. Das Denken kann perseverierend (= auf der Stelle stecken bleibend, sich wiederholend), gehemmt, ideenflüchtig oder auf ein Thema eingeengt sein. Ist das Denken „inkohärent“ (= „zerfahren“, zusammenhangslos), gibt es manchmal Wortsalat. Bei der Ideenflucht springt der Betroffene rasch von einem zu einem nächsten, völlig neuen Gedanken. Wenn man das Gefühl hat, die Gedanken drängen sich quälend auf, spricht man von „Gedankendrängen“. Fragt man etwas und der Betroffene antwortet etwas, das sich nicht auf die Frage bezieht, ist es ein „Vorbeireden“. Auch das Grübeln oder das Erfinden neuer Wörter (Neologismus) gehört zu den formalen Denkstörungen. Dem gegenüber steht die inhaltliche Denkstörung.Weiterlesen
Als Psychotherapeut muss man in Arztbriefen/Patientenberichten einen „psychischen Befund“ formulieren. Hier ein typischer Beispieltext (unabhängig davon, ob gut oder schlecht), wie man ihn in vielen Berichten findet: Weiterlesen
In §2 der Psychotherapie-Richtlinie (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/) wird definiert, was eine „seelische Krankheit“ ist: „(1) In dieser Richtlinie wird seelische Krankheit verstanden als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.“
„Nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung“, heißt es aus der Personalabteilung eines Krankenhauses. Was sagt man da? Hier nun eine kleine Verdienst-Liste für Fachärzte für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapeuten aufzustellen. (Beachte: „Gehalt“ = Lohn im Angestelltenverhältnis, „Einnahmen“ = Umsatz in der eigenen Praxis, „Gewinn“ = Einnahmen minus Ausgaben, „Honorar“ = das Geld, das der Arzt/Therapeut von einem Patienten erhält).
„Die meisten Psychotherapeuten in eigener Praxis erlangen ein Gehalt von 75.000-80.000 € pro Jahr“ (Auskunft einer Mitarbeiterin der Apobank).
„Grundsätzlich kann man sagen, dass die Unikliniken meist die höchsten Gehälter zahlen. Das Grundgehalt des Assistenzarztes in den ersten zwei Berufsjahren liegt zwischen ca. 4.300 € und 4.400 € Brutto.“ (Quelle: www.praktischarzt.de)
Honorararzt: „Die Verdienstmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich. Doch sind Stundenhonorare in Höhe von 70 bis 90 Euro hier durchaus realisierbar.“ (Quelle: www.aerztezeitung.de)
Tarifverträge:
Assistenzarzt im 1. Jahr ca. 4300 € pro Monat
Facharzt im 1. Jahr ca. 5600 €
Oberarzt im 1. Jahr: ca. 7100 €
Auf-/Abgerundet von Quelle: https://www.praktischarzt.de
Diskussion auf Twitter:
Johannes Liedtke: „Quartalsabrechnung gut genutzter Psychotherapie Einzelpraxis 33k €-36k €. Reine Gruppenpraxis > 50k €. Erfahrungswerte aus >70 Abrechnungen/Qt.“
@SabineMaur antwortet: „Das sind aber die spitzenreiter inkl strukturzuschlag. durchschnittswerte um die 20-25k/quartal.“