Psychotherapeutische Sprechstunde: Seit 1.4.2018 Pflicht vor jeder Psychotherapie und Akutbehandlung
Seit April 2017 gibt es die neue Psychotherapierichtlinie (PTRL). Seither gibt es auch eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Diese Sprechstunde erhält man als Patient bei einem Psychotherapeuten recht schnell. Hier kann der Therapeut abschätzen, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Der Psychotherapeut muss in dieser Sprechstunde das Formular PTV 11 (PTV = Psychotherapievereinbarung) ausfüllen. Seit dem 1.4.2018 ist diese Sprechstunde Pflicht für die Patienten, die eine kassenfinanzierte Psychotherapie suchen. Sprechstunden werden von Psychotherapeuten und speziellen Praxen angeboten. Weiterlesen
Buchtipp: Konzentrative Bewegungstherapie
„Mir hat die Konzentrative Bewegungstherapie (KZT) am besten geholfen“, erzählt mir eine junge Frau, die als Kind die Vojta-Therapie erhalten hat und bis heute darunter leidet. „Für mich ist es der beste Weg, da raus zu kommen“, sagt sie. Die Konzentrative Bewegungstherapie bekam ihren Namen von dem Psychoanalytiker Helmuth Stolze. (Text: Dunja Voos, Bild: Schattauer.de)Weiterlesen
Der Arzt und der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ (HP)
„Soll ich noch den HP Psychotherapie (Heilpraktiker für Psychotherapie) machen?“, fragen sich manchmal ÄrztInnen, wenn sie zwar die ärztliche Approbation, aber noch keinen Facharzt haben und gerne psychotherapeutische Gespräche anbieten würden. Die „Approbation“ (3. Staatsexamen) erlaubt dem Arzt, Patienten zu behandeln. Der Arzt darf Menschen auch psychologisch beraten und behandeln. Die Kurse in Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Pharmakologie im Medizinstudium sind unvergleichlich intensiver als die Kurse zum HP Psychotherapie. Es ist erstaunlich, wie viele Ärzte und Ärztinnen dennoch gehemmt sind, auf privatärztlicher Basis psychologische Hilfe, z.B. in Form von „Beratung“, anzubieten. Das ist oft gerade bei Müttern der Fall, die eine lange Pause in ihrem Arztberuf eingelegt haben.
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Berichtspflicht: Psychotherapeuten müssen Hausarzt informieren
Wenn gesetzlich versicherte Patienten eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten beginnen, der mit den Kassen zusammenarbeitet, dann müssen die Psychotherapeuten dem Hausarzt einen Bericht über die Psychotherapie schicken (es sei denn, der Patient will das nicht): „Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer (Anmerkung: also hier: die Psychotherapeuten) sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen und diesem mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die in Satz 1 (Anmerkung: also z.B. Diagnose und therapeutisches Vorgehen) genannten Daten zum Zwecke der bei diesem durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln.“ 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), § 73 Kassenärztliche Versorgung, 1b,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html Weiterlesen
Mood Disorders = Affektive Störungen
Wenn in englischsprachigen Texten von „Mood Disorders“ (mood = Stimmung, disorder = Störung) gesprochen wird, sind damit die „Affektiven Störungen“ gemeint. Hierzu gehören Depressionen, Manien und Bipolare Störungen. Der Affekt – im Sinne von Stimmung – ist also besonders gedrückt oder gehoben bzw. im relativ raschen Wechsel gedrückt und gehoben.
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 28.6.2015
Aktualisiert am 17.9.2016