Die „Dialektisch Behaviorale Therapie“ (DBT) ist eine spezielle Therapie für Patienten mit Früher Störung bzw. Borderline-Störung und komplexer Posttraumatischer Belastungsstörung. Häufig schädigen sich die Betroffenen auf die verschiedenste Weise selbst und haben große Schwierigkeiten, gut für sich zu sorgen und mit anderen Menschen befriedigend zu kommunizieren. Sie können Spannungen schwer aushalten und verlieren leicht die Fassung. Die DBT soll hier rasch und konkret helfen. Die Psychologin Marsha Linehan, die selbst einmal an einer Borderline-Störung litt, hat die DBT entwickelt.Weiterlesen
Die „Achse V“ („Achse Fünf“) nach dem Diagnostischen und Statistischen Manual der mentalen Störungen (DSM) enthält Informationen darüber, wie ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung insgesamt im Leben zurechtkommt („funktioniert“). Auf welchem „Funktionsniveau“ sich der Patient befindet, wird mithilfe der GAF-Skala (Global Assessment of Functioning) erfasst. Weiterlesen
Eselsbrücke: Zu einer Beziehung gehören „zwei“. Auf der Achse II der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik (OPD) wird die Beziehungsfähigkeit des Patienten eingeschätzt. Welche „zentralen dysfunktionalen Beziehungsmuster“ zeigen sich? Wie sehen Übertragung und Gegenübertragung aus? Der Psychotherapeut schätzt zum Beispiel das „Interpersonelle Verhalten zentriert auf das Gegenüber“ sowie das „Interpersonelle Verhalten zentriert auf die eigene Person“ ein. Weiterlesen
Seit April 2017 können die Kurzzeittherapien 1 (KZT 1) und 2 (KZT 2) beantragt werden. KZT 1 = bis zu 12 Stunden Einzeltherapie je 50 Minuten. KZT 2 = ebenfalls bis zu 12 Sitzungen Einzeltherapie je 50 Minuten. Beide Therapien müssen bei der Krankenkasse beantragt und von ihr genehmigt werden (Formulare PTV1 und PTV2), aber ein Gutachterverfahren ist nicht notwendig. Nachdem der Therapeut den Antrag gestellt hat, muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen antworten. Der Antrag auf eine KZT geht nur dann zum Gutachter, wenn der Patient innerhalb von zwei Jahren nach Ende einer vorherigen Therapie erneut eine Therapie machen möchte. Die KZT 2 kann frühestens nach sieben Stunden KZT 1 beantragt werden. (Quelle: Psychotherapierichtlinie 2021, G-BA, PDF)Weiterlesen