Willkommen

Alleinerziehend – soll ich vor Gericht ziehen?

„Mein Ex-Mann gibt dem Kind seine Medikamente nicht.“ – „Der Vater schleppt das Kind am Wochenende mit in eine radikal christliche Gemeinde.“ – „Der Vater versetzt mich immer in Angst: Er droht mir ständig, das Kind wegzunehmen.“ Viele Alleinerziehende – Väter wie Mütter – stehen früher oder später vor der Frage: „Soll ich vor Gericht ziehen?“ Gerade wenn die Kinder noch klein sind, machen sich viele Eltern unglaublich große Sorgen. Wer allein mit dem „drohenden Vater“ oder der „verrückten Mutter“ ist und sieht, was alles schief geht, der erhofft sich von einem Dritten die Rettung. Doch manchmal ähnelt der Weg zum Anwalt dem hoffnungsvollen Weg zu einem Arzt: Mit der schweren chronischen Krankheit merkt man bald, dass es sehr schwierig ist, den richtigen Arzt zu finden.

Portale wie „www.re-empowerment.de“ und Bücher wie „Die Masken der Niedertracht“ sind einerseits sehr wichtig. Andererseits können diese Angebote hier und da einen ähnlichen Effekt erzeugen wie die Diskussionen um Kindesmissbrauch und sexuelle Gewalt in der Kindheit: Zwar wird man endlich aufmerksam, doch zwischen dem eindeutigen Gut und Böse bleibt vieles ungeklärt. Die Probleme sind in der Tat riesig – viele Frauen und Männer fühlen sich bedroht und haben das Gefühl, nicht mehr frei atmen zu können. Dieses Gefühl, keinen Ausweg zu sehen, ist furchtbar.

Eine Etage höher

Oft führt der erste Weg zu einer Paarberatung, einer Erziehungsberatungsstelle oder zum Jugendamt. Doch immer wieder gehen die Eltern unbefriedigt nach Hause. Viele Eltern landen irgendwann beim Anwalt. Der soll nun dem anderen endlich zeigen, dass es so nicht weiter geht. Dann kommt das Gericht dazu, eventuell auch ein Verfahrenspfleger. Und schließlich sind die Eltern umzingelt von helfen-wollenden Menschen. Die Schriftsätze der „Gegenseite“, die ins Haus flattern, machen alles nur noch schlimmer. Keiner erkennt sich in diesen Schriftsätzen wieder. Alles scheint gelogen und aufgebauscht. Da wird taktiert, da ist System.

Oftmals empfinden Vater und Mutter die Anwaltsschreiben schlimmer als die Mails und Beschimpfungen, die sich die Eltern zuvor persönlich lieferten. Der gesamte Streit geht weiter – er wird mit dem Einschalten des Gerichts oft nur auf eine andere Ebene gehoben. Auch, wenn das Gericht oft helfen kann, so macht es eben genauso oft auch alles nur schlimmer. Der Grat dazwischen kann sehr schmal sein.

Krank

„Der Vater ist ein Narzisst.“ – „Die Mutter ist eine Borderlinerin.“ Festzustehen scheint: Beide Eltern sind wohl krank. Wie sonst könnten sie sich so „benehmen wie Kinder“? „Reißen Sie sich doch zum Wohle des Kindes zusammen“, lautet die unausgesprochene Aufforderung der „Helfenden“. „Wie die Kinder“, urteilen viele über die Eltern. „Ein Rosenkrieg“, sagen andere. Viele Berater, Anwälte, Verfahrenspfleger, Familienrichter sind unglaublich bemüht. Doch der moralisierende Zeigefinger bleibt erhoben. Die „Helfer“ erwarten, dass die Eltern sich „erwachsen“ verhalten. Was die Eltern jedoch oft vermissen, ist ein echtes Verstanden-Werden.

Es geht tatsächlich oft um kindliche Gefühle und kindliche Nöte im Erwachsenen. Diese Nöte fühlen wohl alle Erwachsenen immer wieder. Das, was wir als Kinder erfahren haben, prägt uns. Vater und Mutter wollen, dass ihr Kind nicht das erleiden muss, was sie selbst erlitten haben. Vater und Mutter vertrauten sich einst als Paar und sie liebten sich. Sie konnten Kompromisse eingehen. Oft war der Weg zur Trennung lang. Der Argwohn wuchs über lange Zeit.

Was der Vater sich für das Kind wünscht, wünscht sich die Mutter oft nicht – und umgekehrt. Die Mauer zwischen den beiden wächst. Jeder hat Angst. Jeder verstärkt die Abwehr. Nachgeben ist bald unmöglich. Die inneren Konflikte und die inneren Spannungen sind genauso groß wie die äußeren Konflikte. Mit „Vernunft“ und „Erwachsensein“ hat das wenig zu tun. Eher mit der Frage von „Gehaltensein“, „Geborgensein“ und „Frei sein“.

Die Mutter befürchtet, der Vater könnte das Kind nicht zurückbringen. Der Vater befürchtet, die Mutter könnte ihm das Kind entziehen – oder umgekehrt. Das sind elementare Ängste. Sie sind den Ängsten des Kindes, es könnte Mutter oder Vater verlieren, mitunter sehr ähnlich.

Das Wohl der Eltern ist das Wohl des Kindes

Gute „Helfer“ sehen, dass das Wohl des Kindes nur möglich ist, wenn es beiden Eltern gut geht. Wenn die Eltern weitgehend angstfrei sind und wenn es jemanden gibt, der Mutter oder Vater oder am besten Mutter und Vater versteht. Dabei geht es oft nicht um das Verstehen der sachlichen Argumente und der äußeren Realitäten. Vielmehr müssten die unbewussten Ängste, die Phantasien, Wünsche und Ohnmachtsgefühle von Vater und Mutter betrachtet werden. Das Kind ist ein Teil des Herzens von Vater und Mutter. Jedes Elternteil schmerzt es unglaublich, wenn ihm ein Teil seines Herzens entrissen wird. Zu diesem Entreißen kann auch gehören, dass ein Elternteil mit ansehen muss, dass das Kind teilweise so lebt, wie man es sich selbst für das Kind nicht gewünscht hätte.

Menschen

Es ist schwierig, es einmal auszuhalten, Vater und Mutter nicht abzustempeln, nicht zu entwerten. Was, wenn der Vater kein Narzisst ist? Was, wenn die Mutter nicht krank ist? Wenn man beide einfach als Menschen betrachtet, die das Gefühl haben, sich und ihr Kind schützen zu müssen? Was, wenn der „Stalker“ einfach nur Angst hat? Neugierig ist? Sich grenzenlos um sein Kind sorgt? Wenn Begriffe wie diese nur die Sache verschlimmern, statt sie zu verbessern? Die Etiketten machen es den Eltern manchmal möglich, der Situation einen Namen zu geben und alles fassbarer zu machen. In einem Schwebezustand fühlt man sich schließlich schon oft genug.

Doch wenn Vater und Mutter wirklich Unterstützung bekommen, dann kann ein neuer Raum entstehen. Diese Unterstützung kann ein neuer Partner liefern, ein Therapeut, ein Freund, ein weiser Jugendamtsmitarbeiter – leider ist es oft schwierig, die richtigen Menschen zu finden, die es ermöglichen, dass es dem Vater und der Mutter wieder besser geht.

Raum schaffen

Sind die Spannungen groß, dann haben Vater und Mutter stets das Gefühl, sofort reagieren zu müssen. Hin und her gehen dann die Entscheidungen, die Worte, die Angriffe. Man reagiert schnell und fühlt sich hinterher doch nicht besser. Sind Vater und Mutter jeweils selbst gut geborgen, dann fällt es ihnen leichter, wieder mehr Raum zu lassen. Dann fällt es leichter, wieder über die Dinge nachzudenken oder Schwebezustände und Ungewissheit auszuhalten. Der Richter muss dann nicht mehr schnell mit dem Hammer eine Entscheidung fällen. Sind die Eltern gehalten, dann können sie es aushalten, einmal zu schauen, wie sich die Dinge entwickeln. Es ist ein Kraftakt. An Schlaf ist da oft nicht mehr zu denken.

Doch die Zeit hilft – werden die Kinder älter, lässt oft die Dramatik nach. „Kleine Kinder große Sorgen, größere Kinder, kleinere Sorgen“ könnte man hier sagen. Den meisten Eltern gelingt es wohl, sich zu sortieren und wieder zu sich zurückzufinden. Die Suche nach Unterstützung ist wichtig. Bei Gericht ist sie jedoch oft nicht zu finden. Die Menschen, die wirklich hilfreich sind, sind manchmal ganz in der Nähe.

Verwandte Artikel in diesem Blog:

Dieser Beitrag erschien erstmals am 21.2.2014
Aktualisiert am 8.1.2024

Sind Psychotherapeuten „schuld“ an Eltern-Kind-Kontaktabbrüchen?

Viele Eltern leiden darunter, dass ihre Kinder den Kontakt zu ihnen abgebrochen haben. Auch umgekehrt kommt es vor: Die Eltern brechen den Kontakt zu den Kindern ab. Welche Rolle spielen Psychotherapeuten dabei? Gerne können Sie Ihre Sichtweisen und Erfahrungen im Kommentarfeld hinterlassen. Diskussionen gibt es bereits auch in den Beiträgen „Minnesota-Längsschnittstudie“ und „Wenn Kinder den Kontakt abbrechen“.

Entsorgte Väter – die Hilflosigkeit der Eltern im Blick

Getrennte Eltern suchen nach Instanzen, die ihnen helfen, doch sie werden immer wieder enttäuscht. Oft heißt es: „Findet eine Lösung, es geht doch um’s Kind.“ Oder: „Ihr müsst Euren Hass bewältigen, damit es dem Kind besser geht.“ Oder: „Das Gericht kann eure Probleme nicht lösen.“ Immer wieder entsteht dasselbe Bild: Von den Eltern wird gefordert, dass sie „erwachsen“ handeln, dabei wird übersehen, dass man sie damit überfordert. Weiterlesen

Zum Wohle des Kindes

Wenn ich den Ausdruck „Zum Wohle des Kindes“ höre, wird mir ganz unwohl. Oft sagen es Fachleute, wenn sie nicht so recht weiterwissen. „Zum Wohle des Kindes“ bedeutet doch oft auch, dass entweder Vater oder Mutter zurückstecken müssen. „Zum Unwohl eines oder beider Elternteile“ könnte man manchmal sagen. Doch das Kind fühlt sich meistens dann wohl, wenn sich beide Elternteile auch wohl fühlen. Dieser Aspekt kommt meistens zu kurz, vor allem, wenn ein Dritter – zum Beispiel ein Richter – zum Unwohl eines Elternteiles entscheidet.Weiterlesen