Das Formular PTV 11 – die Psychotherapeutische Sprechstunde
Das Formular „PTV 11“ (PTV = Psychotherapievereinbarung) füllt der Psychotherapeut in der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ aus. Das Formular heißt PTV 11, weil es sich auf § 11 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bezieht. Eine Einheit „Sprechstunde“ ist zwar nur 25 Minuten lang, jedoch muss die „psychotherapeutische Sprechstunde“ insgesamt 50 Minuten lang sein, also aus zwei Einheiten bestehen. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist seit dem 1. April 2018 vor Beginn der probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung verpflichtend. Die Gebührenordnungsposition 35151 (Psychotherapeutische Sprechstunde) ist im Krankheitsfall höchstens 6-mal (Anm.: 6 * 25 Minuten, insgesamt max. 150 Minuten) und bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Quelle: KBV