Ausbildungsreform Psychotherapie: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) plädiert für größere Praxisanteile und klareren Verfahrensbezug

Pressemitteilung der DPV: Berlin, 20. März 2019. In ihrer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für ein Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz setzt sich die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) für eine konsequente Verfahrensorientierung in der psychotherapeutischen Aus-, Weiterbildung und Versorgung ein. Alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren sollen mit Strukturqualität gelehrt werden, um fundierte Differenzialindikationen und Weiterbildungsentscheidungen zu ermöglichen. Ein Praktisches Jahr hält die DPV im Patienteninteresse für notwendig, um über den Masterabschluss hinaus eine Behandlungserlaubnis zu rechtfertigen.

Die berufsgruppenübergreifende Einheit des Faches Psychotherapie sei zu gewährleisten, die Finanzierung der Weiterbildung müsse gesichert sein, die prekäre Situation der PiA (Anmerkung: PsychotherapeutInnen in Ausbildung) nach bisheriger Gesetzeslage sei in den Übergangsregelungen zu beheben.

Die Verschiebung der Neuregelung des § 92 Abs. 6a SGB V aus dem TSVG (Anmerkung: Terminservice- und Versorgungsgesetz) in das Gesetz zur Ausbildungsreform lehnt die DPV ab. Indikationen seien nicht primär leitlinien-, sondern patientenorientiert zu stellen. Da es in der Psychotherapie um die Arbeit mit und in authentischen Beziehungen gehe, seien für die psychoanalytisch begründeten Verfahren Alternativen wie Fallvignetten zur im Gesetzentwurf angedachten Parcoursprüfung mit Schauspielpatienten zu finden.

V.i.S.d.P.: Dr. Daniel Weimer, c/o Geschäftsstelle der DPV, Körnerstr. 12, 10785 Berlin, geschaeftsstelle@dpv-psa.de

Diese Nachricht erreichte mich über Dr. phil. Daniel Weimer, Ausschuss Gesundheits- und Berufspolitik der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV)

Schreibe einen Kommentar