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Wer als Arzt in Nordrhein-Westfalen eine Privatpraxis führt, der muss am regionalen ärztlichen Notfalldienst teilnehmen. Während für die Kassenärzte die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, ist für Privatärzte die Ärztekammer in allen Notdienstfragen zuständig. Weitere Infos: Heilberufsgesetz NRW (PDF) und Gemeinsame Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Ärztekammer Nordrhein.