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Kurz bevor ich noch vor meiner ärztlichen Psychotherapieprüfung meine Privatpraxis eröffnete, fragte ich mich, ob mir als Ärztin der Titel „Heilpraktiker (HP) für Psychotherapie“ irgendwelche Vorteile bringen würde. Ich rief bei der Ärztekammer an und erhielt die Auskunft, dass der HP Psychotherapie sozusagen schon in der Vollapprobation mit inbegriffen ist. Als vollapprobiertem Arzt liegt einem die Behandlungserlaubnis vor. Auch psychotherapeutische Gespräche darf man als Privatarzt durchführen – man kann sie ohne Psychotherapie-Titel eben nur nicht mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.