Approbation – was heißt das für Ärzte und Psychologen?

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, einen Heilberuf auszuüben. Der Arzt, der mit dem Abschluss des Medizinstudiums seine Approbation bekommt, darf Patienten behandeln. Bei Psychologen war das früher anders: Sie waren mit dem Abschluss des Studiums nicht approbiert. Wenn sie Patienten behandeln wollten, brauchten sie entweder eine Erlaubnis durch den Titel „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder aber sie mussten eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten machen. Jetzt, mit der Möglichkeit des Psychotherapiestudiums, sind Psychologen am Ende des Masterstudienganges „Psychotherapie“ ebenfalls approbiert.

„Bist du schon approbiert?“, fragten Psychologen manchmal die Ärzte in der Psychotherapieweiterbildung. Ärzte sind von Anfang an „approbiert“. Was die Psychologen da meinten, war: „Hast Du schon den Zusatztitel ‚Psychotherapie‘ erworben?“ Den Zusatztitel „Psychotherapie“ brauchen Ärzte dafür, um sich „Psychotherapeut“ nennen zu dürfen und mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Dies ist aber nicht im eigentlichen Sinne eine Erlaubnis, Psychotherapie durchführen zu dürfen. Ein Arzt darf gleich nach dem Studium Patienten behandeln – theoretisch auch mit „Psychotherapeutischen Gesprächen“. Es ist dann nur die Frage, unter welcher Bezeichnung er es abrechnen kann. Wenn ein Psychologe approbiert ist, heißt das, dass er den Psychotherapeutentitel erlangt hat. Er darf dann seine Patienten eigenständig psychotherapeutisch behandeln. Dies ist künftig bereits nach dem Psychotherapiestudium (Master) möglich.

Links:

Bundesärztekammer: Zuständige Stellen zur Erteilung der Approbation
Debatte um Pflichtbereitschaftsdienste ausgelöst. Deutsches Ärzteblatt, 10.2.2017

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.2.2008.
Aktualisiert am 8.11.2021

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