Rot-weißer Umschlag für den Psychotherapie-Gutachter
Stellt ein Psychotherapeut bei der gesetzlichen Krankenkasse den Antrag, dass die Kosten für eine Analytische Psychotherapie (AP) oder tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie (LZT) übernommen werden sollen, muss er einen Bericht für den Gutachter schreiben. Dieser Bericht ist anonym. Er enthält nur eine Chiffrenummer. Diese besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Patienten sowie seinem Geburtsdatum, also z.B. für Alexander Zittrig, geboren am 9.6.1977 = Chiffre Z090677. Rechts unten in das freie Feld gehört während der Ausbildung der Stempel des Ausbildungsinstituts. Ansonsten stempelt dieses Feld der Therapeut selbst ab.
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Dieser Beitrag wurde erstmals verfasst am 1.2.2015
Aktualisiert am 31.3.2018