Der Arzt und der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ (HP)

„Soll ich noch den HP Psychotherapie (Heilpraktiker für Psychotherapie) machen?“, fragen sich manchmal ÄrztInnen, wenn sie zwar die ärztliche Approbation, aber noch keinen Facharzt haben und gerne psychotherapeutische Gespräche anbieten würden. Die „Approbation“ (3. Staatsexamen) erlaubt dem Arzt, Patienten zu behandeln. Der Arzt darf Menschen auch psychologisch beraten und behandeln. Die Kurse in Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Pharmakologie im Medizinstudium sind unvergleichlich intensiver als die Kurse zum HP Psychotherapie. Es ist erstaunlich, wie viele Ärzte und Ärztinnen dennoch gehemmt sind, auf privatärztlicher Basis psychologische Hilfe, z.B. in Form von „Beratung“, anzubieten. Das ist oft gerade bei Müttern der Fall, die eine lange Pause in ihrem Arztberuf eingelegt haben.

Das Kind hat keinen Namen

Schwierig ist natürlich für Ärzte, dass sie den Begriff „Psychotherapie“ nicht benutzen dürfen, denn dieser Titel ist für Ärzte nur nach einer psychotherapeutischen Ausbildung in Kombination mit einem Facharzttitel erlaubt. Auch irreführende Bezeichnungen wie „Praxis für Psychotherapie“ sind nicht erlaubt. Vielleicht sollte man da noch irgendeine Bezeichnung speziell für Ärzte finden, die psychologische Beratung anbieten wollen.

Es wäre schön, wenn das Tragen des Psychotherapie-Titels für alle Ärzte, die eine Psychotherapie-Ausbildung gemacht haben, möglich wäre – auch ohne Facharzttitel.

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