Berufsverband akademischer PsychotherapeutInnen e.V. setzt sich vielfältig ein
Es gibt zahlreiche Akademiker und Akademikerinnen, die nach Abschluss ihres Studiums eine Ausbildung in einem psychotherapeutischen Gebiet absolviert haben. Viele sind weder Psychologen noch Ärzte, aber sie sind psychotherapeutisch tätig – häufig im Kostenerstattungsverfahren. Doch hier haben die AkademikerInnen viele Kämpfe auszutragen: Beispielsweise hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz eine Therapeutin aufgefordert, die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie“ zu streichen (Quelle damals: BAPt). Hier setzen sich Juristen des Berufsverbandes akademischer PsychotherapeutInnen e.V. (BAPt) für die betroffene Therapeutin ein. Es gibt viele weitere gute Gründe für eine Mitgliedschaft. Weitere Infos liefert die BAPt-Website.
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 5.11.2014
Aktualisiert am 5.2.2021