21 Wie wird man Psychoanalytiker? Das Praxisschild
Wer als Psychoanalytiker eine Praxis eröffnet, braucht (k)ein Praxisschild. Die Regelungen hierzu finden sich für Ärzte in der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer und für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer.
Für Ärzte gilt:
§17 Niederlassung
(4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen.
Ärztinnen und Ärzte haben auf ihrem Praxisschild
– den Namen,
– die (Fach-) Arztbezeichnung,
– die Sprechzeiten sowie
– ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18a anzugeben. Ärztinnen und Ärzte, welche nicht unmittelbar patientenbezogen tätig werden, können von der Ankündigung ihres Praxissitzes durch ein Praxisschild absehen, wenn sie dies der Ärztekammer anzeigen.
Für Psychologen gilt:
§ 23 Informationen über Praxen und werbende Darstellung
(1) Die Ausübung von Psychotherapie in einer Niederlassung muss durch ein Schild angezeigt werden, das die für eine Inanspruchnahme durch Patienten notwendigen Informationen enthält.
Und was ist mit der Bezeichnung „Psychoanalyse“?
Die Bezeichnung „Psychoanalyse“ ist einerseits kein geschützter Begriff. Andererseits kann ein Arzt oder Psychologe die Bezeichnung „Psychoanalyse“ offiziell als Zusatztitel erwerben. Den Zusatztitel „Psychoanalyse“ darf ein Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung nach abgeschlossener psychoanalytischer Ausbildung auf das Schild schreiben.
Was kostet so ein Praxisschild?
Praxisschilder gibt’s im Online-Handel schon ab ca. 70 Euro (z.B. bei www.praxisschilder-arztschilder.de), man kann für ein schönes Emaille-Schild mit Rahmen aber locker auch mehrere hundert Euro ausgeben.
Und nun aus der Praxis: „Praxisschild? Was für ein Praxisschild? Ich hab‘ noch nie eins gehabt.“ Zitat einer Ärztin und Psychoanalytikerin. Wer „nur“ als Psychoanalytiker arbeitet und kein Praxisschild braucht oder haben möchte, kann mit der Ärztekammer Rücksprache halten.
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 12.3.2014
Aktualisiert am 1.5.2020