Alleinerziehend – soll ich vor Gericht ziehen?
„Mein Ex-Mann gibt dem Kind seine Medikamente nicht.“ – „Der Vater schleppt das Kind am Wochenende mit in eine radikal christliche Gemeinde.“ – „Der Vater versetzt mich immer in Angst: Er droht mir ständig, das Kind wegzunehmen.“ Viele Alleinerziehende – Väter wie Mütter – stehen früher oder später vor der Frage: „Soll ich vor Gericht ziehen?“ Gerade wenn die Kinder noch klein sind, machen sich viele Eltern unglaublich große Sorgen. Wer allein mit dem „drohenden Vater“ oder der „verrückten Mutter“ ist und sieht, was alles schief geht, der erhofft sich von einem Dritten die Rettung. Doch manchmal ähnelt der Weg zum Anwalt dem hoffnungsvollen Weg zu einem Arzt: Mit der schweren chronischen Krankheit merkt man bald, dass es sehr schwierig ist, den richtigen Arzt zu finden.
Portale wie „www.re-empowerment.de“ und Bücher wie „Die Masken der Niedertracht“ sind einerseits sehr wichtig. Andererseits können diese Angebote hier und da einen ähnlichen Effekt erzeugen wie die Diskussionen um Kindesmissbrauch und sexuelle Gewalt in der Kindheit: Zwar wird man endlich aufmerksam, doch zwischen dem eindeutigen Gut und Böse bleibt vieles ungeklärt. Die Probleme sind in der Tat riesig – viele Frauen und Männer fühlen sich bedroht und haben das Gefühl, nicht mehr frei atmen zu können. Dieses Gefühl, keinen Ausweg zu sehen, ist furchtbar.
Eine Etage höher
Oft führt der erste Weg zu einer Paarberatung, einer Erziehungsberatungsstelle oder zum Jugendamt. Doch immer wieder gehen die Eltern unbefriedigt nach Hause. Viele Eltern landen irgendwann beim Anwalt. Der soll nun dem anderen endlich zeigen, dass es so nicht weiter geht. Dann kommt das Gericht dazu, eventuell auch ein Verfahrenspfleger. Und schließlich sind die Eltern umzingelt von helfen-wollenden Menschen. Die Schriftsätze der „Gegenseite“, die ins Haus flattern, machen alles nur noch schlimmer. Keiner erkennt sich in diesen Schriftsätzen wieder. Alles scheint gelogen und aufgebauscht. Da wird taktiert, da ist System.
Oftmals empfinden Vater und Mutter die Anwaltsschreiben schlimmer als die Mails und Beschimpfungen, die sich die Eltern zuvor persönlich lieferten. Der gesamte Streit geht weiter – er wird mit dem Einschalten des Gerichts oft nur auf eine andere Ebene gehoben. Auch, wenn das Gericht oft helfen kann, so macht es eben genauso oft auch alles nur schlimmer. Der Grat dazwischen kann sehr schmal sein.
Krank
„Der Vater ist ein Narzisst.“ – „Die Mutter ist eine Borderlinerin.“ Festzustehen scheint: Beide Eltern sind wohl krank. Wie sonst könnten sie sich so „benehmen wie Kinder“? „Reißen Sie sich doch zum Wohle des Kindes zusammen“, lautet die unausgesprochene Aufforderung der „Helfenden“. „Wie die Kinder“, urteilen viele über die Eltern. „Ein Rosenkrieg“, sagen andere. Viele Berater, Anwälte, Verfahrenspfleger, Familienrichter sind unglaublich bemüht. Doch der moralisierende Zeigefinger bleibt erhoben. Die „Helfer“ erwarten, dass die Eltern sich „erwachsen“ verhalten. Was die Eltern jedoch oft vermissen, ist ein echtes Verstanden-Werden.
Es geht tatsächlich oft um kindliche Gefühle und kindliche Nöte im Erwachsenen. Diese Nöte fühlen wohl alle Erwachsenen immer wieder. Das, was wir als Kinder erfahren haben, prägt uns. Vater und Mutter wollen, dass ihr Kind nicht das erleiden muss, was sie selbst erlitten haben. Vater und Mutter vertrauten sich einst als Paar und sie liebten sich. Sie konnten Kompromisse eingehen. Oft war der Weg zur Trennung lang. Der Argwohn wuchs über lange Zeit.
Was der Vater sich für das Kind wünscht, wünscht sich die Mutter oft nicht – und umgekehrt. Die Mauer zwischen den beiden wächst. Jeder hat Angst. Jeder verstärkt die Abwehr. Nachgeben ist bald unmöglich. Die inneren Konflikte und die inneren Spannungen sind genauso groß wie die äußeren Konflikte. Mit „Vernunft“ und „Erwachsensein“ hat das wenig zu tun. Eher mit der Frage von „Gehaltensein“, „Geborgensein“ und „Frei sein“.
Die Mutter befürchtet, der Vater könnte das Kind nicht zurückbringen. Der Vater befürchtet, die Mutter könnte ihm das Kind entziehen – oder umgekehrt. Das sind elementare Ängste. Sie sind den Ängsten des Kindes, es könnte Mutter oder Vater verlieren, mitunter sehr ähnlich.
Das Wohl der Eltern ist das Wohl des Kindes
Gute „Helfer“ sehen, dass das Wohl des Kindes nur möglich ist, wenn es beiden Eltern gut geht. Wenn die Eltern weitgehend angstfrei sind und wenn es jemanden gibt, der Mutter oder Vater oder am besten Mutter und Vater versteht. Dabei geht es oft nicht um das Verstehen der sachlichen Argumente und der äußeren Realitäten. Vielmehr müssten die unbewussten Ängste, die Phantasien, Wünsche und Ohnmachtsgefühle von Vater und Mutter betrachtet werden. Das Kind ist ein Teil des Herzens von Vater und Mutter. Jedes Elternteil schmerzt es unglaublich, wenn ihm ein Teil seines Herzens entrissen wird. Zu diesem Entreißen kann auch gehören, dass ein Elternteil mit ansehen muss, dass das Kind teilweise so lebt, wie man es sich selbst für das Kind nicht gewünscht hätte.
Menschen
Es ist schwierig, es einmal auszuhalten, Vater und Mutter nicht abzustempeln, nicht zu entwerten. Was, wenn der Vater kein Narzisst ist? Was, wenn die Mutter nicht krank ist? Wenn man beide einfach als Menschen betrachtet, die das Gefühl haben, sich und ihr Kind schützen zu müssen? Was, wenn der „Stalker“ einfach nur Angst hat? Neugierig ist? Sich grenzenlos um sein Kind sorgt? Wenn Begriffe wie diese nur die Sache verschlimmern, statt sie zu verbessern? Die Etiketten machen es den Eltern manchmal möglich, der Situation einen Namen zu geben und alles fassbarer zu machen. In einem Schwebezustand fühlt man sich schließlich schon oft genug.
Doch wenn Vater und Mutter wirklich Unterstützung bekommen, dann kann ein neuer Raum entstehen. Diese Unterstützung kann ein neuer Partner liefern, ein Therapeut, ein Freund, ein weiser Jugendamtsmitarbeiter – leider ist es oft schwierig, die richtigen Menschen zu finden, die es ermöglichen, dass es dem Vater und der Mutter wieder besser geht.
Raum schaffen
Sind die Spannungen groß, dann haben Vater und Mutter stets das Gefühl, sofort reagieren zu müssen. Hin und her gehen dann die Entscheidungen, die Worte, die Angriffe. Man reagiert schnell und fühlt sich hinterher doch nicht besser. Sind Vater und Mutter jeweils selbst gut geborgen, dann fällt es ihnen leichter, wieder mehr Raum zu lassen. Dann fällt es leichter, wieder über die Dinge nachzudenken oder Schwebezustände und Ungewissheit auszuhalten. Der Richter muss dann nicht mehr schnell mit dem Hammer eine Entscheidung fällen. Sind die Eltern gehalten, dann können sie es aushalten, einmal zu schauen, wie sich die Dinge entwickeln. Es ist ein Kraftakt. An Schlaf ist da oft nicht mehr zu denken.
Doch die Zeit hilft – werden die Kinder älter, lässt oft die Dramatik nach. „Kleine Kinder große Sorgen, größere Kinder, kleinere Sorgen“ könnte man hier sagen. Den meisten Eltern gelingt es wohl, sich zu sortieren und wieder zu sich zurückzufinden. Die Suche nach Unterstützung ist wichtig. Bei Gericht ist sie jedoch oft nicht zu finden. Die Menschen, die wirklich hilfreich sind, sind manchmal ganz in der Nähe.
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Dieser Beitrag erschien erstmals am 21.2.2014
Aktualisiert am 8.1.2024
2 thoughts on “Alleinerziehend – soll ich vor Gericht ziehen?”
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Also, ich empfand den ersten Artikel noch als interessant. Doch nach dem Lesen des dritten Artikels dieser Art finde ich es doch sehr eigenartig, dass die evtl. Bestehenden Konflikte so heruntergespielt werden. Wenn es nur um Befindlichkeiten geht-okay- aber Stalking in seiner Reinform ist schrecklich destruktiv. Es lähmt alles und lässt einen traumatisierten Menschen zurück. Da ist es egal, ob der Stalkende evtl irgendwelche eigenen Gefühle nicht erkennt oder verdrängt. Da braucht man auch keine Helfer. Da braucht man ein gerichtlich angesetzten Kontaktverbot.
Ich bin Gott froh mir nach der Familienberatungsstelle und der Beratung beim Jugendamt einen Anwalt genommen zu haben. Wir wurden vom Vater des Kindes regelrecht terrorisiert und bedroht. Ohne Anwalt wären wir völlig schutzlos.